b2b-insider.com – B2B Insider GmbH
(in weiterer Folge kurz: B2B Insider)
- GELTUNGSBEREICH
Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Erklärungen von B2B Insider erfolgen unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B2B Insider bilden jeweils einen untrennbaren Bestandteil ihrer Verträge, und zwar auch dann, wenn in der betreffenden Vertragsurkunde nicht gesondert auf sie verwiesen wurde. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B2B Insider abweichende Bedingungen sind für B2B Insider nicht verbindlich, es sei denn, sie werden von B2B Insider ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt. - ABLEHNUNG VON AUFTRÄGEN
B2B Insider behält sich ausdrücklich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. - AUSKÜNFTE, ANGEBOTE, KOSTENVORANSCHLÄGE UND WERBEMITTEILUNGEN
Alle Angebote und Kostenvoranschläge der B2B Insider verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Die in Werbeaussagen, Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind ebenso, wie alle mündlichen Auskünfte nur dann maßgeblich, wenn sie von B2B Insider vertraglich anerkannt und schriftlich bestätigt werden. Diese Angaben und Auskünfte stellen bis dahin ausdrücklich keine Zusicherungen oder Garantiezusagen dar. Sie erfolgen stets unverbindlich und ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, sodass B2B Insider diesbezüglich keine Haftung übernimmt. - VERTRAGSDAUER
Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können sowohl von B2B Insider als auch von ihren Vertragspartnern halbjährlich, spätestens zwei Wochen vor Ablauf des halben Jahres per Brief, Mail oder Fax (Adressen siehe Impressum) aufgekündigt werden. - PREISE, ABRECHNUNGS- UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Das Entgelt für die Lieferungen und Leistungen von B2B Insider beruht grundsätzlich auf den jeweils vertraglich vereinbarten Preisen und Zahlungskonditionen. Alle von B2B Insider genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu verstehen.
B2B Insider ist berechtigt, die Preise an geänderte Umstände, insbesondere an die laufende Inflation und an branchenübliche Kostenerhöhungen anzupassen. Für die kostenpflichtige Aufnahme in die Dienstleisterverzeichnisse der von B2B Insider betriebenen bzw. vermarkteten Websites gilt: Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung für die kommenden sechs Monate. Der Vertrag ist unbefristet und kann ohne Angabe von Gründen schriftlich (per Mail, Fax oder Brief), spätestens zwei Wochen vor Ablauf der gebuchten sechs Monate gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere sechs Monate. Alle Rechnungen von B2B Insider sind unmittelbar nach ihrem Eingang bei einem Respiro von acht Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug der Vertragspartner mit einer Zahlung ist B2B Insider berechtigt,
- die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben oder die laufende Leistungserbringung einzustellen,
- unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten,
- neben den anwaltlichen und gerichtlichen Betreibungskosten Mahngebühren in der Höhe von € 30,00 (in Worten: dreißig Euro) zuzüglich Umsatzsteuer, sowie ab Fälligkeit Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB zu verrechnen,
- darüber hinaus alle wie immer gearteten Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch die Kosten eines bei gezogenen Rechtsanwaltes zu verrechnen.
- ÜBERLASSENE DATEN, INFORMATIONEN, UNTERLAGEN UND GEGENSTÄNDE
Alle B2B Insider von ihren Vertragspartnern überlassenen Daten, Informationen, Unterlagen und Gegenstände welcher Art immer, werden sorgfältig bearbeitet, gesichert und für die Dauer des Vertragsverhältnisses verwahrt. - GEWÄHRLEISTUNG, PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZ
B2B Insider haftet für sämtliche Schäden, unabhängig von der Art des Rechtsgrundes nur dann, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz als Schaden verursachendes Verhalten zur Last liegt. Auch in diesen Fällen ist die Haftung von B2B Insider dem Grunde und der Höhe nach auf Schäden eingeschränkt, die bei der gewählten Vorgangsweise nach dem üblichen Gang der Dinge vorhersehbar und zu erwarten sind. Einvernehmlich wird festgestellt, dass die Höhe der im Tätigkeitsbereich von B2B Insider typischerweise vorhersehbaren Schäden einen Betrag von € 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) keinesfalls übersteigt, sodass die Haftung von B2B Insider in jedem einzelnen Schadensfall auf höchstens € 1.000,00 (in Worten: Euro eintausend) beschränkt wird.
Die Haftung von B2B Insider ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen, wobei das Vorliegen leichter bzw. grober Fahrlässigkeit stets der Geschädigte zu beweisen hat.
B2B Insider übernimmt des weiteren keine Haftung für Folgeschäden, beschädigte oder verlorene Daten, reine Vermögensschäden, entgangene Gewinne, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Regressansprüche Dritter. Ferner sind alle Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluss ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Weiters übernimmt B2B Insider keinerlei Haftung für Datenverlust auf Massenspeicher oder anderer Speichermedien und für den Ausfall der durch B2B Insider betriebenen EDV-Anlagen, des Servers, Internetzuganges und dergleichen mehr. B2B Insider haftet weder für den Inhalt, die Vollständigkeit oder Richtigkeit übermittelter bzw. abgefragter Daten noch für Daten, die über B2B Insider erreichbar sind.
B2B Insider übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienste immer zugänglich sind und alle Daten vollständig gespeichert oder archiviert bleiben. - MÄNGELRÜGEN
Allfällige Mängel an von B2B Insider erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten bzw. bereit gestellten Produkten welcher Art immer, sind unverzüglich, längstens aber einlangend bei B2B Insider binnen sieben Tagen unter exakter Mangelbezeichnungen schriftlich zu rügen. Die Vertragspartner sind in diesen Fällen bis zum schriftlichen Anerkenntnis durch B2B Insider zur Führung und Aufbewahrung einer Mängeldokumentation und des mangelhaften Produktes verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt ausdrücklich einen integrierenden Teil der Mängelrüge dar. Im Falle ihrer Verletzung gilt die Mängelrüge als storniert bzw. als nicht erstattet. - HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt, durch die B2B Insider oder einer ihrer Vorlieferanten betroffen ist, berechtigen B2B Insider, ihre Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder alternativ dazu vom Vertrag zurückzutreten.
Hält die Verzögerung länger als drei Monate an, sind die betroffenen Vertragspartner berechtigt, binnen sieben Tagen von dem durch die Verzögerung erfassten Teil des Vertrages zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartner sind ausgeschlossen. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen, ferner Krieg, Aufruhr, Revolutionen, staatliche Eingriffe, Beschlagnahmen, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, Pandemien, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfälle, weiters Betriebsstörungen wie etwa Explosionen, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die durch B2B Insider nicht oder doch nur mit unverhältnismäßigen Kosten bzw. wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären. - VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG
B2B Insider und ihre Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, über alle ihnen im Zuge der laufenden Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und persönlichen Belange des jeweils anderen, seiner Kunden, Partner und Mitarbeiter absolute Diskretion und strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Dauer des Vertragsverhältnisses und bleibt auch nach Beendigung desselben ohne zeitliche Begrenzung aufrecht. - DATENSCHUTZ
B2B Insider übernimmt alle Aufträge und übermittelten Daten in ihr Datenverarbeitungssystem und geht vorbehaltlich einer gegenteiligen Erklärung ihrer Vertragspartner davon aus, dass diese jeweils ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung ihrer Daten haben. Die Vertragspartner sind daher ausdrücklich damit einverstanden, dass B2B Insider im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes alle Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeitet und erteilen somit ihre Zustimmung, dass insbesondere auch alle personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von B2B Insider automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Erhebung personenbezogener Daten im Zuge der Bereitstellung von Informationen im Download-Bereich eigener Websites sowie bei Webinaren und/oder Webkonferenzen obliegt B2B Insider. Diese Daten sind Eigentum von B2B Insider und werden je nach Zustimmung der Bereitsteller an weitere Vertragspartner weitergegeben. B2B Insider garantiert, dass der Bereitsteller der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat. Die detaillierte Datenschutzerklärung finden Sie hier >> - URHEBERRECHTE
B2B Insider behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Programmen, Daten, Schriftstücken, Entwürfen, Angeboten, Projekten und sonstigen Entwicklungen ausdrücklich vor. Diese Unterlagen und Daten dürfen, auch wenn sie nicht von B2B Insider stammen, von den Vertragspartnern nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind B2B Insider über jederzeitiges Verlangen sofort zurückzustellen, angefertigte Kopien unverzüglich zu vernichten und gespeicherte Daten zu löschen.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, B2B Insider gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder persönlichkeitsrechten erhoben werden, vollständig schad- und klaglos zu halten. In einem gegen B2B Insider angestrengten Rechtsstreit wird sie den betreffenden Vertragspartner den Streit verkünden. Treten diese in weiterer Folge dem Verfahren nicht ungesäumt als Streitgenossen auf Seiten B2B Insider bei, ist B2B Insider berechtigt, den Klagsanspruch nach freier Entscheidung ohne weiteres anzuerkennen.
Für die von B2B Insider nicht selbst hergestellte Software gelten ebenfalls die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. - ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Als ausschließlicher Erfüllungsort für alle von B2B Insider einerseits und von ihren Vertragspartnern andererseits zu erbringenden Lieferungen, Leistungen und Zahlungen wird A-5522 St. Martin vereinbart.
Für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für A-5600 St. Johann im Pongau sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart. B2B Insider behält sich jedoch ausdrücklich vor, ihre Vertragspartner nach eigener Wahl auch bei einem anderen Gericht zu belangen. - ANWENDBARES RECHT
Auf alle Vertragsverhältnisse der B2B Insider ist mit Ausnahme der Verweisungsnormen auf ausländisches Recht ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung der Regeln des UN-Kaufrechts ist in jedem Falle ausgeschlossen. - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Alle Rechtsgeschäfte werden von B2B Insider ausschließlich in Schriftform abgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsänderungen und Nebenabreden jedweder Art sind deshalb nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden und diesbezüglich Niederschriften angefertigt worden sind. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, vom Schriftformerfordernis abgehen zu wollen.
Die Vertragspartner anerkennen unter Ausschluss allenfalls eigener Geschäftsbedingungen die ausschließliche Gültigkeit der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche somit fortan auch ohne jeweils gesonderte Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen anzuwenden sind.
Die Vertragspartner sind in der Zeit bis zur beiderseits vollständigen Vertragserfüllung verpflichtet, B2B Insider alle Änderungen ihrer persönlichen und geschäftlichen Daten, insbesondere ihrer Zustellanschriften unverzüglich bekannt zu geben. Werden die entsprechenden Mitteilungen unterlassen, gelten alle Erklärungen von B2B Insider auch dann als den Vertragspartnern zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse versandt wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Verträge und übrigen Bedingungen nicht.
Stand: 24.5.2019