Es gibt ja immer eine gute und eine schlechte Nachricht, haben wir gelernt.

Die schlechte zuerst: das erste Strafgeld in Deutschland bezüglich der DSGVO wurde verhängt.

Obwohl die Datenschutzgrundverordnung europaweit seit dem 25. Mai in Kraft ist, hat es bisher noch kein Bußgeldverfahren gegeben. Der aktuelle Fall in Baden-Württemberg ist der erste, der mit einer Strafgeldzahlung einhergeht.

20.000 Euro müssen die Betreiber der Online-Community Knuddels.de zahlen, weil sie gegen die Richtlinien verstoßen haben und Passwörter von Nutzern unverschlüsselt gespeichert wurden. Damit habe das Unternehmen gegen die Pflicht verstoßen, die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten, teilte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte mit.

Die Chat -Plattform war im Juli Opfer eines Hackerangriffs geworden. Dabei wurden Daten von insgesamt 330.000 Nutzern bestehend aus Pseudonymen, Passwörtern und E-Mail-Adressen erbeutet und im September veröffentlicht.

Nun jedoch die gute Nachricht: die Strafgeldzahlung konnte durch die umfangreiche Kooperation mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (LDI BW) im verhältnismäßig geringem Umfang gehalten werden. Das Unternehmen wandte sich direkt an die

Datenschutzbehörde und informierte die Nutzer sofort und umfangreich über den Angriff.

„Das Unternehmen setzte innerhalb weniger Wochen weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung ihrer IT-Sicherheitsarchitektur um und brachte damit die Sicherung ihrer Nutzerdaten auf den aktuellen Stand der Technik. Zudem wird das Unternehmen innerhalb der nächsten Wochen in Abstimmung mit dem LfDI zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Datensicherheit durchführen.“ So die Einschätzung aus der Pressemitteilung des LfDI Baden Württembergs.

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